Zuchtrichtlinien
Unsere Richtlinien halten sich streng an das Tierschutzgesetz/Tierhalteverordnung. Für die Kontrolle der Qualzuchtmerkmale und Zuchtuntersuchungsergebnisse wenden sie sich bitte an ihren zuständigen Amtstierarzt zur Kontrolle!!
Jede Zucht muss vor Zuchtbeginn gesetzlich bei dem jeweiligen Veterinäramt gemeldet werden.
Chip- und Meldepflicht für alle Hunde:
Alle Hunde in Österreich müssen mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des BM für Gesundheit ( =HDB) gemeldet werden (Animaldata usw. alleine reichen nicht aus) Hunde sind spätestens im Alter von 3 Monaten, auf jeden Fall aber, vor der ersten Weitergabe mit einem Microchip zu Kennzeichenen und auf den Züchter in der Heimtierdatenbank registriert werden. Somit ist der Welpenkäufer immer ausnahmslos der 2 Besitzer.
Für alle weiteren Fragen und ihre rassespezifischen Qualzuchtsmerkmale/Gesundheitsuntersuchungen kontaktieren sie bitte bei ihrem zuständiger Amtstierarzt!!!
Kontaktdaten
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Josef-Peter-Str. 24
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